Klootschießer-
und Boßelverband Nordrhein-Westfalen
Wettkampfbestimmungen
für die Landesliga NRW - Ausgabe September 2008
•
1.0 Teilnehmende Vereine, Teilnehmer und
Teilnehmerinnen
•An den
Wettkämpfen der Landesliga des Klootschießer- und
Boßelverbandes Nordrhein-Westfalen (KBV NRW) können alle
Bosselvereine, -clubs, -riegen und -gruppen teilnehmen, die
dem Landesverband angeschlossen sind. Sie sind als Anlage
aufgeführt.
•1.2 Alle
männlichen und weiblichen Mitglieder dieser Vereine sind
spielberechtigt. Gehört ein Boßler oder eine Boßlerin
mehreren Vereinen an, so darf er oder sie in einer Spielzeit
nur für einen Verein Wettkämpfe bestreiten. Ein
Vereinswechsel muss dem alten Verein und dem Landesvorstand
schriftlich bis zum 30. Juni (Poststempel) eines Jahres
mitgeteilt werden.
•2.0 Spielzeit
und Wettkampforganisation
•2.1 Die
Spielzeit beginnt im September und endet im April. Die Monate
Mai und Juni sind für Wettkämpfe reserviert, die aus Gründen
Höherer Gewalt oder aus anderen, vom Sportwart oder der
Sportwartin ausdrücklich anerkannten Gründen, ausgefallen
sind und nachgeholt werden.
•2.2 Es werden
Hin- und Rückrunden gespielt.
•2.3
Verantwortlich für die Wettkampforganisation und die
Wettkampfbestimmungen ist der Vorstand des KBV NRW, vertreten
durch den Sportwart oder die Sportwartin. Der Sportwart oder
die Sportwartin stellt im August den Spielplan der Herren-
und Damenmannschaften für die gesamte Spielzeit auf. Die
Spieltermine sind verbindlich. Sie können, wenn sich die
beiden direkt beteiligten Vereine darauf einigen, vorgezogen
aber nicht nachgeholt werden. Bei Höherer Gewalt (siehe 8.4),
die dem Sportwart oder der Sportwartin mit E-Mail, Fax oder
telefonisch noch am Wettkampftag von der Mannschaftsführung
des Heimvereins zu melden ist, legt der Sportwart oder die
Sportwartin den Nachholtermin verbindlich fest.
•2.4 Absagen
für frei vereinbarte vorgezogene Termine müssen spätestens
zwei Tage vor dem Wettkampftag bis 18 Uhr erfolgt sein. Es
gilt dann der im ursprünglichen Spielplan vorgesehene Termin.
Verstößt ein Verein gegen diese Bestimmung, so hat er das
Spiel verloren (siehe 8.4).
•2.5 Als Anlage
zu diesen Wettkampfbestimmungen werden die Wettkampfstrecken,
die Wendepunkte und die Uhrzeiten aufgeführt. Alle
Mitgliedsvereine melden dem Sportwart oder der Sportwartin
ihre Wettkampfzeiten und Wettkampfstrecke zur Genehmigung.
Strecke, Anfahrt, Uhrzeit, die Anfangs- (A) und Endpunkte
(E), die Unterbrecher- (U) sowie die Wendepunkte (W) werden
auf einem Kartenauszug dokumentiert und dem Vorstand des KBV
NRW eingereicht, der sie nach Überprüfung genehmigt und allen
Vereinen zur Verfügung stellt. Die oben genannten Punkte
müssen auf allen Wettkampfstrecken farbig gekennzeichnet
sein. Die Angaben sind bis zu einer genehmigten Änderung
gültig. Ein Antrag auf Änderung muss dem Sportwart oder der
Sportwartin des KBV NRW von dem Mitgliedsverein spätestens 14
Tage (Poststempel) vorher vorgelegt werden.
•3.0
Mannschaften, Spielberechtigung, Auswechseln
•3.1 Bis zum
30. Juni (Poststempel) teilt der Verein dem Vorstand des KBV
NRW mit, wie viele Männer- und Frauenmannschaften er für die
Wettkämpfe der bevorstehenden Spielzeit melden will. Alle
Mannschaften spielen in der ersten Herren- oder
Damenlandesliga (NRW). Auf- oder Abstieg entfallen.
•3.2 Die
Herren- und Damenmannschaften bestehen aus je vier Spielern
oder Spielerinnen. Damen können auch in Herrenmannschaften
aufgestellt werden.
•3.3 Jede
Mannschaft bestimmt vor dem Wettkampf die Mannschaftsführung.
Diese ist für die Aufzeichnung des Wettkampfes, Auswechseln
von Werfern oder Werferinnen, Streckenunterbrechungen,
Streitfragen, Schlussmeter und andere spielorganisatorische
Aufgaben zuständig. Die Heimmannschaft erstellt und
verschickt den Spielbericht.
•3.4 Jede
Mannschaft kann jederzeit bis zu zwei Spieler oder
Spielerinnen auswechseln. Diese Spieler oder Spielerinnen
müssen bei Beginn des Wettkampfes anwesend sein. Nach Beginn
des Wettkampfes eintreffende Spieler oder Spielerinnen können
am laufenden Wettkampf nicht mehr teilnehmen. Jede
Auswechslung muss der Mannschaftsführung der gegnerischen
Mannschaft vorher mitgeteilt und auf dem Spielbericht
vermerkt werden. Ausgewechselte Spieler oder Spielerinnen
dürfen im laufenden Wettkampf (mit Ausnahme von 3.5) nicht
wieder eingesetzt werden.
•3.5 Jede
Mannschaft muss einen Wettkampf mit der Mannschaftsstärke
beenden, mit der sie ihn begonnen hat. Andernfalls hat sie
ihn nach Absatz 8.4 verloren. Um dieses Ziel sicherzustellen,
darf bei einer nachweisbaren Verletzung eines Spielers oder
einer Spielerin nach Ausschöpfung der angetretenen
Auswechselspieler oder -spielerinnen und nach vorheriger
Abstimmung mit der Mannschaftsführung der gegnerischen
Mannschaft ein Spieler oder eine Spielerin, die bereits
ausgewechselt wurde, wieder eingesetzt werden.
•3.6 Meldet ein
Verein zwei oder mehr Mannschaften an, so meldet er mit
vollständigem Namen seine zwei spielstärksten Spieler oder
Spielerinnen, die nur für die erste Mannschaft
spielberechtigt sind. Die betreffenden Vereine sind
verpflichtet, diese drei Spieler oder Spielerinnen ebenfalls
bis zum 30. Juni (Poststempel) dem KBV NRW Sportwart oder der
Sportwartin zu melden. Der Vorstand des KBV NRW hat ein
Prüfungs- und Einspruchsrecht bis zum Beginn der Wettkämpfe.
Alle anderen Spieler und Spielerinnen sind in allen
Mannschaften ihres Vereins für die ganze Spielzeit
startberechtigt. Der Sportwart oder die Sportwartin des KBV
NRW überprüft die Einhaltung dieser Regelung anhand der
Spielberichte. Die Vereine, die mehr als eine Mannschaft in
der Herren- oder Damenliga gemeldet haben, tragen nach dem
Spielplan ihre Wettkämpfe jeweils zu Beginn der Hin- und
Rückrunde gegeneinander aus.
•3.7
Landesmeister Nordrhein-Westfalen wird die Herren- oder
Damenmannschaft, die nach Punkten den ersten Platz belegt.
Bei Gleichstand nach Punkten entscheiden zunächst die
Ergebnisse der direkten Vergleiche aus Hin- und Rückrunde,
bei erneutem Gleichstand entscheidet die Differenz der
Spielpunkte (Würfe).
•4.0
Sportgeräte
•4.1 Es werden
Kunststoff- und Vier-Punkt-Gummikugeln eingesetzt. Je nach
der zu Beginn des Wettkampfes durchgeführten Auslosung werden
die ersten mindestens sechs Durchgänge mit Gummi- oder
Kunststoffkugel geworfen, die zweiten mindestens sechs
Durchgänge mit der anderen Kugel. Es werden für Wettkämpfe
nur die durch den Friesischen Klootschießerverband (FKV)
zugelassenen Kugeln einge-setzt.
•4.2 Der
Heimverein stellt die Kugeln für den Wettkampf zur
Verfügung.
•4.3 Die Herren
spielen mit Gummikugeln von 105 mm und Kunststoffkugeln von
120 mm Durchmesser, die Damen spielen mit Gummikugeln von 105
mm und Kunststoffkugeln von 110 mm Durchmesser. Die
Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können bei
Wettkämpfen mit Gummikugeln von 105 mm und Kunst-stoffkugeln
von 110 mm Durchmesser spielen. Die Durchmessertoleranz
beträgt +/- 2 mm.
•4.4 Der
Gastverein hat das Recht, die Kugeln vor dem Einsatz im
Wettkampf zu prüfen und seine Kugeln auszuwählen. Er kann
unrunde, beschädigte oder nicht maßhaltige Kugeln
zurückweisen.
•5.0 Würfe, Wurfstrecke, Unterbrechungen,
Wendepunkt
•5.1 Es werden
zweimal sechs Durchgänge geworfen.
•5.2 Die
Wendepunkte (W) sind grundsätzlich nicht die Anfangs- (A) und
Endpunkte (E) einer Strecke. Sie liegen gut eine
durchschnittliche Wurflänge vor oder hinter den Anfangs- (A)
oder Endpunkten (E) einer Strecke (Schema
A----W-------------W----E. Werden A oder E überworfen, wird
die Entfernung zwischen der Kugel und A oder E abgetreten.
Der neue Abwurfpunkt der zurückliegenden Mannschaft ist nach
dem Kugeltausch entweder der Punkt A oder E. Die weiter
geworfene Kugel wird um die abgeschrittene Entfernung in die
neue Wurfrichtung so gelegt, dass der alte Abstand der beiden
Kugeln wiederhergestellt ist. Vorhersehbare, notwendige und
regelmäßige Streckenunterbrechungen (U) werden auf der
Strecke markiert. Die Wurffolge wird nicht unterbrochen. Die
Unterbrecherpunkte (U) müssen von beiden Mannschaften
überworfen werden. Die zurückliegende Mannschaft entscheidet,
ob sie noch werfen oder die Differenz übertragen lassen
will.
•5.3 Gewendet
wird, wenn beide Mannschaften die jeweiligen Wendepunkte
überworfen haben. Nach Überwerfen eines Wendepunktes werden
die Kugeln getauscht.
•5.4 Die
Einzelheiten zur Fortsetzung des Wettkampfes bei
unvorhergesehenen Unterbrechungen werden einvernehmlich
zwischen beiden Mannschaftsführungen bei Eintritt des
Ereignisses vereinbart.
•6.0
Wettkampfbeginn, -verlauf, Punktewertung,
Schlussmeter
•6.1 Die
Mannschaften stellen sich vor Beginn des Wettkampfes
einschließlich der Auswechselspieler oder -spielerinnen in
der Reihenfolge der Werfer oder Werferinnen auf. Der
Wettkampf wird zur „Hälfte mit der Vier-Punkt-Gummi-
und der Kunststoffkugel bestritten. In jeder Spielhälfte
macht jeder Spieler oder jede Spielerin maximal sechs Würfe.
Vor dem Wettkampfbeginn wird ausgelost ob mit der
Vier-Punkt-Gummikugel oder der Kunststoffkugel begonnen
wird.
•6.2 Die
Heimmannschaft beginnt grundsätzlich den Wettkampf.
•6.3 Die
Spieler oder Spielerinnen der zurückliegenden Mannschaft
werfen so lange ohne Unterbrechung in Folge bis sie den
Rückstand zur führenden Mannschaft übertroffen
haben
•6.4 Ein
Spielpunkt (auch Schuss oder Schöt), wird erzielt, wenn der
Wurf eines Spielers oder einer Spielerin einer Mannschaft
nicht durch zwei Würfe der gegnerischen Mannschaft erreicht
oder übertroffen wird. In diesem Fall fällt der nächste
Spieler oder die nächste Spielerin der Mannschaft, die den
Spielpunkt erzielte, aus.
•6.5 Der
Wechsel von der Gummi- zur Kunststoffkugel erfolgt genau
dann, wenn bei beiden Mannschaften Wurf Nr. 24 durchgeführt
wurde. Die Reihenfolge der Werfer oder Werferinnen bleibt
immer unverändert.
•6.6 Der
Wettkampf ist genau dann beendet, wenn beide Mannschaften den
24. Wurf mit der Kunststoffkugel gemacht haben. Nach
Beendigung des Wettkampfes wird der Endstand festgestellt, in
dem die Anzahl der Würfe beider Mannschaften sowie der
Abstand zwischen den beiden zuletzt geworfenen Kugeln
bestimmt wird.
•6.7 Dieser
Abstand wird gemeinsam bestimmt, indem die
Mannschaftsführungen die die Strecke zwischen den beiden
Kugeln auf der Straßenmitte gemeinsam abgehen. Die Anzahl der
gemeinsamen Schritte bestimmt den Schlussabstand. Volle 150
Schritte bei den Herren und 100 Schritte bei den Damen
ergeben je einen weiteren Punkt. Er wird der Mannschaft gut
geschrieben, deren Kunststoffkugel vorne lag. Schritte, die
diese Entfernungen oder deren Vielfaches nicht erreichen,
entfallen.
•6.8 Auch bei
Unterbrechungen (siehe 5.2) gehen die Mannschaftsführungen
die Strecke gemeinsam ab, um den jeweiligen Vorsprung und die
individuellen Abwurfpunkte zu bestimmen.
•7.0 Anlauf,
Abwurf, Übertreten, Ablenkung, Kugelberührung
•7.1 Anlauf und
Abwurf müssen in Wettkampfverlaufsrichtung vor dem
Abwurfpunkt erfolgen.
•7.2 Die Kugel
muss am Abwurfpunkt die Hand des Spielers oder der Spielerin
verlassen haben. Bei Übertreten des Abwurfpunktes kann die
gegnerische Mannschaft eine Wiederholung des Wurfes
verlangen.
•7.3 Eine Kugel
ist gültig geworfen, wenn sie den Abwurfpunkt überschritten
hat. Die weiteren Abwürfe beginnen immer dort, wo die Kugel
liegen geblieben ist. Der Abwurfpunkt liegt immer
rechtwinklig zum Straßenverlauf, in Kurven rechtwinklig zur
Kurventangente.
•7.4 Jede
Mannschaft ist für ihre Würfe verantwortlich.
•7.5 Liegt eine
Kugel als Hindernis in der Wurfbahn, so wird sie von einem
Spieler oder einer Spielerin der Mannschaft, die diese Kugel
geworfen hat, nach Aufforderung durch die behinderte
Mannschaft aufgenommen und nach dem Wurf wieder an den
ursprünglichen Punkt zurückgelegt.
•7.6 Ein Wurf,
dessen Kugel von Mitgliedern der eigenen Mannschaft, eigenen
Vereinsmitgliedern oder deren Begleitpersonen angehalten oder
abgelenkt wurde, ist gültig. Abwurfpunkt ist der Punkt, an
dem die Kugel angehalten oder abgelenkt wurde. Ein Wurf,
dessen Kugel von Mitgliedern der gegnerischen Mannschaft,
gegnerischen Vereinsmitgliedern oder deren Begleitpersonen
angehalten oder abgelenkt wurde, kann nach Entscheidung der
betroffenen Mannschaft von dieser wiederholt werden. Wird der
Wurf nicht wiederholt, ist der Abwurfpunkt der Punkt, an dem
die Kugel liegen geblieben ist.
•7.7 Berühren
sich zwei Kugeln und läuft die zuletzt geworfene Kugel nicht
weiter, so wird sie in Wettkampfrichtung zwei Meter hinter
die zuerst geworfenen Kugel gelegt. Wird die Lage der zuerst
geworfenen Kugel durch den Zusammenprall verändert, so wird
diese an den ursprünglichen Punkt zurückgelegt.
•7.8 Prallt
eine Kugel gegen ein Hindernis und rollt oder springt zurück,
so bestimmt das Hindernis den Abwurfpunkt.
•7.9 An
Steigungsstrecken muss jede Mannschaft darauf achten, dass
ihre Kugel nicht zurückrollt. Abwurfpunkt ist auch hier die
größte erreichte Weite.
•8.0
Aufzeichnungen, Meldung der Wettkampfergebnisse, Wertung,
Protest, Strafen, Tabelle
•8.1 Die
Mannschafts- oder Schriftführung der Heimmannschaft ist für
die vollständige Eintragung von Wettkampfverlauf und
–ergebnis in die Wettkampfkarte sowie für die Meldung
an den Sportwart oder die Sportwartin des KBV NRW
verantwortlich. Die Wettkampfkarte wird zum Zeichen des
Einverständnisses oder der Kenntnisnahme von beiden
Mannschaftsführungen abgezeichnet. Besondere Vorkommnisse
oder ein Protest (siehe 8.5) werden vermerkt und kurz
begründet. Die Wettkampfkarte wird von der Mannschaftsführung
der Heimmannschaft spätestens drei Tage nach dem Wettkampftag
verschickt; die Vorabmeldung erfolgt unverzüglich nach dem
Wettkampf über E-Mail, Fax oder Telefon. Empfänger ist in
beiden Fällen der Sportwart oder die Sportwartin des KBV
NRW.
•8.2 Nach jedem
Wettkampftag wird vom Sportwart oder der Sportwartin des KBV
NRW eine Tabelle erstellt und den angeschlossenen Vereinen
zugeschickt.
•8.3 Gesiegt
hat die Mannschaft, deren Vorsprung mindestens einen
Spielpunkt (Schött oder Schuss) beträgt. Ist die Anzahl der
Würfe beider Mannschaften gleich und ergibt die Entfernung
zwischen den beiden letzten Würfen jeder Mannschaft weniger
als 150 Schritte beiden Herren oder weniger als 100 Schritte
bei den Damen, endet der Wettkampf unentschieden. Die
siegreiche Mannschaft erhält zwei Pluspunkte, die unterlegene
Mannschaft zwei Minuspunkte. Bei einem Unentschieden erhält
jede Mannschaft einen Punkt.
•8.4 Tritt eine
Mannschaft einschließlich der Reservespieler oder -
spielerinnen nicht oder nicht vollzählig an, beendet sie den
Wettkampf nicht vollzählig oder verspätet sie sich ohne
wichtigen Grund um mehr als 30 Minuten, so hat sie den
Wettkampf mit 0 : 6 verloren. Ein wichtiger Grund ist
nachgewiesene Höhere Gewalt. Dazu gehören
Straßenverhältnisse, ein Unfall oder eine Panne bei der
Anreise o. a. m. Mit 0 : 6 ist auch jedes Spiel verloren, an
dem nicht spielberechtigte Spieler oder Spielerinnen (siehe
3.6) teilgenommen haben.
•8.5
Streitfälle und Proteste, die nicht von den
Mannschaftsführungen oder den betroffenen Vereinsführungen
beigelegt werden können, werden vom Vorstand des KBV NRW auf
Vorschlag des Sportwartes oder der Sportwartin mit einfacher
Mehrheit endgültig entschieden.
•9.0
Schlussbestimmung
•9.1 Diese
Wettkampfbestimmungen sind für alle Wettkämpfe verbindlich.
Sie können nicht durch Vereinbarungen zwischen
Mitgliedsvereinen ganz oder teilweise aufgehoben, ergänzt
oder verändert werden.
•9.2 Diese
Wettkampfbestimmungen wurden im November 1984 aufgestellt.
Sie wurden im März 1987 an die Wettkampfregeln des
Friesischen Klootschießerverbandes (FKV) vom Juni 1982
angeglichen, im August 1990, im August 1991, im März 1992, im
März 1999, im April 2000 und im Januar 2002 sowie nach
Änderung der Wettkampfregeln des FKV im März/September 2004
erneut überarbeitet und ergänzt. Im Juni 2005 wurde die
Wiedereinführung der Spielpunkt-Regelung (Schött oder Schuß)
wieder eingearbeitet. Im September 2006 wurde die Zahl der
festgesetzten Werfer der 1. Mannschaft auf 2 WerferInnen
reduziert und die Auslosung für Beginn mit Kunststoff- oder
Gummikugel hinzugefügt. Sie ersetzen alle bisherigen
Wettkampfbestimmungen.
•Klootschießer-
und Boßelverband Nordrhein-Westfalen e.V.
•Der
Vorstand
•Düsseldorf, im
September 2008
|