Wettkampfbestimmungen für die
Landesliga NRW - Ausgabe September 2008
•1.0 Teilnehmende Vereine, Teilnehmer und
Teilnehmerinnen
•An den Wettkämpfen der Landesliga des Klootschießer-
und Boßelverbandes Nordrhein-Westfalen (KBV NRW) können alle
Bosselvereine, -clubs, -riegen und -gruppen teilnehmen, die
dem Landesverband angeschlossen sind. Sie sind als Anlage
aufgeführt.
•1.2 Alle männlichen und weiblichen Mitglieder dieser
Vereine sind spielberechtigt. Gehört ein Boßler oder eine
Boßlerin mehreren Vereinen an, so darf er oder sie in einer
Spielzeit nur für einen Verein Wettkämpfe bestreiten. Ein
Vereinswechsel muss dem alten Verein und dem Landesvorstand
schriftlich bis zum 30. Juni (Poststempel) eines Jahres
mitgeteilt werden.
•
•2.0 Spielzeit und Wettkampforganisation
•2.1 Die Spielzeit beginnt im September und endet im
April. Die Monate Mai und Juni sind für Wettkämpfe
reserviert, die aus Gründen Höherer Gewalt oder aus anderen,
vom Sportwart oder der Sportwartin ausdrücklich anerkannten
Gründen, ausgefallen sind und nachgeholt werden.
•2.2 Es werden Hin- und Rückrunden gespielt.
•2.3 Verantwortlich für die Wettkampforganisation und
die Wettkampfbestimmungen ist der Vorstand des KBV NRW,
vertreten durch den Sportwart oder die Sportwartin. Der
Sportwart oder die Sportwartin stellt im August den Spielplan
der Herren- und Damenmannschaften für die gesamte Spielzeit
auf. Die Spieltermine sind verbindlich. Sie können, wenn sich
die beiden direkt beteiligten Vereine darauf einigen,
vorgezogen aber nicht nachgeholt werden. Bei Höherer Gewalt
(siehe 8.4), die dem Sportwart oder der Sportwartin mit
E-Mail, Fax oder telefonisch noch am Wettkampftag von der
Mannschaftsführung des Heimvereins zu melden ist, legt der
Sportwart oder die Sportwartin den Nachholtermin verbindlich
fest.
•2.4 Absagen für frei vereinbarte vorgezogene Termine
müssen spätestens zwei Tage vor dem Wettkampftag bis 18 Uhr
erfolgt sein. Es gilt dann der im ursprünglichen Spielplan
vorgesehene Termin. Verstößt ein Verein gegen diese
Bestimmung, so hat er das Spiel verloren (siehe 8.4).
•2.5 Als Anlage zu diesen Wettkampfbestimmungen
werden die Wettkampfstrecken, die Wendepunkte und die
Uhrzeiten aufgeführt. Alle Mitgliedsvereine melden dem
Sportwart oder der Sportwartin ihre Wettkampfzeiten und
Wettkampfstrecke zur Genehmigung. Strecke, Anfahrt, Uhrzeit,
die Anfangs- (A) und Endpunkte (E), die Unterbrecher- (U)
sowie die Wendepunkte (W) werden auf einem Kartenauszug
dokumentiert und dem Vorstand des KBV NRW eingereicht, der
sie nach Überprüfung genehmigt und allen Vereinen zur
Verfügung stellt. Die oben genannten Punkte müssen auf allen
Wettkampfstrecken farbig gekennzeichnet sein. Die Angaben
sind bis zu einer genehmigten Änderung gültig. Ein Antrag auf
Änderung muss dem Sportwart oder der Sportwartin des KBV NRW
von dem Mitgliedsverein spätestens 14 Tage (Poststempel)
vorher vorgelegt werden.
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•3.0 Mannschaften, Spielberechtigung, Auswechseln
•3.1 Bis zum 30. Juni (Poststempel) teilt der Verein
dem Vorstand des KBV NRW mit, wie viele Männer- und
Frauenmannschaften er für die Wettkämpfe der bevorstehenden
Spielzeit melden will. Alle Mannschaften spielen in der
ersten Herren- oder Damenlandesliga (NRW). Auf- oder Abstieg
entfallen.
•3.2 Die Herren- und Damenmannschaften bestehen aus
je vier Spielern oder Spielerinnen. Damen können auch in
Herrenmannschaften aufgestellt werden.
•3.3 Jede Mannschaft bestimmt vor dem Wettkampf die
Mannschaftsführung. Diese ist für die Aufzeichnung des
Wettkampfes, Auswechseln von Werfern oder Werferinnen,
Streckenunterbrechungen, Streitfragen, Schlussmeter und
andere spielorganisatorische Aufgaben zuständig. Die
Heimmannschaft erstellt und verschickt den Spielbericht.
•3.4 Jede Mannschaft kann jederzeit bis zu zwei
Spieler oder Spielerinnen auswechseln. Diese Spieler oder
Spielerinnen müssen bei Beginn des Wettkampfes anwesend sein.
Nach Beginn des Wettkampfes eintreffende Spieler oder
Spielerinnen können am laufenden Wettkampf nicht mehr
teilnehmen. Jede Auswechslung muss der Mannschaftsführung der
gegnerischen Mannschaft vorher mitgeteilt und auf dem
Spielbericht vermerkt werden. Ausgewechselte Spieler oder
Spielerinnen dürfen im laufenden Wettkampf (mit Ausnahme von
3.5) nicht wieder eingesetzt werden.
•3.5 Jede Mannschaft muss einen Wettkampf mit der
Mannschaftsstärke beenden, mit der sie ihn begonnen hat.
Andernfalls hat sie ihn nach Absatz 8.4 verloren. Um dieses
Ziel sicherzustellen, darf bei einer nachweisbaren Verletzung
eines Spielers oder einer Spielerin nach Ausschöpfung der
angetretenen Auswechselspieler oder -spielerinnen und nach
vorheriger Abstimmung mit der Mannschaftsführung der
gegnerischen Mannschaft ein Spieler oder eine Spielerin, die
bereits ausgewechselt wurde, wieder eingesetzt werden.
•3.6 Meldet ein Verein zwei oder mehr Mannschaften
an, so meldet er mit vollständigem Namen seine zwei
spielstärksten Spieler oder Spielerinnen, die nur für die
erste Mannschaft spielberechtigt sind. Die betreffenden
Vereine sind verpflichtet, diese drei Spieler oder
Spielerinnen ebenfalls bis zum 30. Juni (Poststempel) dem KBV
NRW Sportwart oder der Sportwartin zu melden. Der Vorstand
des KBV NRW hat ein Prüfungs- und Einspruchsrecht bis zum
Beginn der Wettkämpfe. Alle anderen Spieler und Spielerinnen
sind in allen Mannschaften ihres Vereins für die ganze
Spielzeit startberechtigt. Der Sportwart oder die Sportwartin
des KBV NRW überprüft die Einhaltung dieser Regelung anhand
der Spielberichte. Die Vereine, die mehr als eine Mannschaft
in der Herren- oder Damenliga gemeldet haben, tragen nach dem
Spielplan ihre Wettkämpfe jeweils zu Beginn der Hin- und
Rückrunde gegeneinander aus.
•3.7 Landesmeister Nordrhein-Westfalen wird die
Herren- oder Damenmannschaft, die nach Punkten den ersten
Platz belegt. Bei Gleichstand nach Punkten entscheiden
zunächst die Ergebnisse der direkten Vergleiche aus Hin- und
Rückrunde, bei erneutem Gleichstand entscheidet die Differenz
der Spielpunkte (Würfe).
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•4.0 Sportgeräte
•4.1 Es werden Kunststoff- und Vier-Punkt-Gummikugeln
eingesetzt. Je nach der zu Beginn des Wettkampfes
durchgeführten Auslosung werden die ersten mindestens sechs
Durchgänge mit Gummi- oder Kunststoffkugel geworfen, die
zweiten mindestens sechs Durchgänge mit der anderen Kugel. Es
werden für Wettkämpfe nur die durch den Friesischen
Klootschießerverband (FKV) zugelassenen Kugeln
einge-setzt.
•4.2 Der Heimverein stellt die Kugeln für den
Wettkampf zur Verfügung.
•4.3 Die Herren spielen mit Gummikugeln von 105 mm
und Kunststoffkugeln von 120 mm Durchmesser, die Damen
spielen mit Gummikugeln von 105 mm und Kunststoffkugeln von
110 mm Durchmesser. Die Jugendlichen bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr können bei Wettkämpfen mit Gummikugeln von 105 mm
und Kunst-stoffkugeln von 110 mm Durchmesser spielen. Die
Durchmessertoleranz beträgt +/- 2 mm.
•4.4 Der Gastverein hat das Recht, die Kugeln vor dem
Einsatz im Wettkampf zu prüfen und seine Kugeln auszuwählen.
Er kann unrunde, beschädigte oder nicht maßhaltige Kugeln
zurückweisen.
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•5.0 Würfe, Wurfstrecke, Unterbrechungen,
Wendepunkt
•5.1 Es werden zweimal sechs Durchgänge geworfen.
•5.2 Die Wendepunkte (W) sind grundsätzlich nicht die
Anfangs- (A) und Endpunkte (E) einer Strecke. Sie liegen gut
eine durchschnittliche Wurflänge vor oder hinter den Anfangs-
(A) oder Endpunkten (E) einer Strecke (Schema
A----W-------------W----E. Werden A oder E überworfen, wird
die Entfernung zwischen der Kugel und A oder E abgetreten.
Der neue Abwurfpunkt der zurückliegenden Mannschaft ist nach
dem Kugeltausch entweder der Punkt A oder E. Die weiter
geworfene Kugel wird um die abgeschrittene Entfernung in die
neue Wurfrichtung so gelegt, dass der alte Abstand der beiden
Kugeln wiederhergestellt ist. Vorhersehbare, notwendige und
regelmäßige Streckenunterbrechungen (U) werden auf der
Strecke markiert. Die Wurffolge wird nicht unterbrochen. Die
Unterbrecherpunkte (U) müssen von beiden Mannschaften
überworfen werden. Die zurückliegende Mannschaft entscheidet,
ob sie noch werfen oder die Differenz übertragen lassen
will.
•5.3 Gewendet wird, wenn beide Mannschaften die
jeweiligen Wendepunkte überworfen haben. Nach Überwerfen
eines Wendepunktes werden die Kugeln getauscht.
•5.4 Die Einzelheiten zur Fortsetzung des Wettkampfes
bei unvorhergesehenen Unterbrechungen werden einvernehmlich
zwischen beiden Mannschaftsführungen bei Eintritt des
Ereignisses vereinbart.
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•6.0 Wettkampfbeginn, -verlauf, Punktewertung,
Schlussmeter
•6.1 Die Mannschaften stellen sich vor Beginn des
Wettkampfes einschließlich der Auswechselspieler oder
-spielerinnen in der Reihenfolge der Werfer oder Werferinnen
auf. Der Wettkampf wird zur „Hälfte mit der
Vier-Punkt-Gummi- und der Kunststoffkugel bestritten. In
jeder Spielhälfte macht jeder Spieler oder jede Spielerin
maximal sechs Würfe. Vor dem Wettkampfbeginn wird ausgelost
ob mit der Vier-Punkt-Gummikugel oder der Kunststoffkugel
begonnen wird.
•6.2 Die Heimmannschaft beginnt grundsätzlich den
Wettkampf.
•6.3 Die Spieler oder Spielerinnen der
zurückliegenden Mannschaft werfen so lange ohne Unterbrechung
in Folge bis sie den Rückstand zur führenden Mannschaft
übertroffen haben
•6.4 Ein Spielpunkt (auch Schuss oder Schöt), wird
erzielt, wenn der Wurf eines Spielers oder einer Spielerin
einer Mannschaft nicht durch zwei Würfe der gegnerischen
Mannschaft erreicht oder übertroffen wird. In diesem Fall
fällt der nächste Spieler oder die nächste Spielerin der
Mannschaft, die den Spielpunkt erzielte, aus.
•6.5 Der Wechsel von der Gummi- zur Kunststoffkugel
erfolgt genau dann, wenn bei beiden Mannschaften Wurf Nr. 24
durchgeführt wurde. Die Reihenfolge der Werfer oder
Werferinnen bleibt immer unverändert.
•6.6 Der Wettkampf ist genau dann beendet, wenn beide
Mannschaften den 24. Wurf mit der Kunststoffkugel gemacht
haben. Nach Beendigung des Wettkampfes wird der Endstand
festgestellt, in dem die Anzahl der Würfe beider Mannschaften
sowie der Abstand zwischen den beiden zuletzt geworfenen
Kugeln bestimmt wird.
•6.7 Dieser Abstand wird gemeinsam bestimmt, indem
die Mannschaftsführungen die die Strecke zwischen den beiden
Kugeln auf der Straßenmitte gemeinsam abgehen. Die Anzahl der
gemeinsamen Schritte bestimmt den Schlussabstand. Volle 150
Schritte bei den Herren und 100 Schritte bei den Damen
ergeben je einen weiteren Punkt. Er wird der Mannschaft gut
geschrieben, deren Kunststoffkugel vorne lag. Schritte, die
diese Entfernungen oder deren Vielfaches nicht erreichen,
entfallen.
•6.8 Auch bei Unterbrechungen (siehe 5.2) gehen die
Mannschaftsführungen die Strecke gemeinsam ab, um den
jeweiligen Vorsprung und die individuellen Abwurfpunkte zu
bestimmen.
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•7.0 Anlauf, Abwurf, Übertreten, Ablenkung,
Kugelberührung
•7.1 Anlauf und Abwurf müssen in
Wettkampfverlaufsrichtung vor dem Abwurfpunkt erfolgen.
•7.2 Die Kugel muss am Abwurfpunkt die Hand des
Spielers oder der Spielerin verlassen haben. Bei Übertreten
des Abwurfpunktes kann die gegnerische Mannschaft eine
Wiederholung des Wurfes verlangen.
•7.3 Eine Kugel ist gültig geworfen, wenn sie den
Abwurfpunkt überschritten hat. Die weiteren Abwürfe beginnen
immer dort, wo die Kugel liegen geblieben ist. Der
Abwurfpunkt liegt immer rechtwinklig zum Straßenverlauf, in
Kurven rechtwinklig zur Kurventangente.
•7.4 Jede Mannschaft ist für ihre Würfe
verantwortlich.
•7.5 Liegt eine Kugel als Hindernis in der Wurfbahn,
so wird sie von einem Spieler oder einer Spielerin der
Mannschaft, die diese Kugel geworfen hat, nach Aufforderung
durch die behinderte Mannschaft aufgenommen und nach dem Wurf
wieder an den ursprünglichen Punkt zurückgelegt.
•7.6 Ein Wurf, dessen Kugel von Mitgliedern der
eigenen Mannschaft, eigenen Vereinsmitgliedern oder deren
Begleitpersonen angehalten oder abgelenkt wurde, ist gültig.
Abwurfpunkt ist der Punkt, an dem die Kugel angehalten oder
abgelenkt wurde. Ein Wurf, dessen Kugel von Mitgliedern der
gegnerischen Mannschaft, gegnerischen Vereinsmitgliedern oder
deren Begleitpersonen angehalten oder abgelenkt wurde, kann
nach Entscheidung der betroffenen Mannschaft von dieser
wiederholt werden. Wird der Wurf nicht wiederholt, ist der
Abwurfpunkt der Punkt, an dem die Kugel liegen geblieben
ist.
•7.7 Berühren sich zwei Kugeln und läuft die zuletzt
geworfene Kugel nicht weiter, so wird sie in
Wettkampfrichtung zwei Meter hinter die zuerst geworfenen
Kugel gelegt. Wird die Lage der zuerst geworfenen Kugel durch
den Zusammenprall verändert, so wird diese an den
ursprünglichen Punkt zurückgelegt.
•7.8 Prallt eine Kugel gegen ein Hindernis und rollt
oder springt zurück, so bestimmt das Hindernis den
Abwurfpunkt.
•7.9 An Steigungsstrecken muss jede Mannschaft darauf
achten, dass ihre Kugel nicht zurückrollt. Abwurfpunkt ist
auch hier die größte erreichte Weite.
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•8.0 Aufzeichnungen, Meldung der Wettkampfergebnisse,
Wertung, Protest, Strafen, Tabelle
•8.1 Die Mannschafts- oder Schriftführung der
Heimmannschaft ist für die vollständige Eintragung von
Wettkampfverlauf und –ergebnis in die Wettkampfkarte
sowie für die Meldung an den Sportwart oder die Sportwartin
des KBV NRW verantwortlich. Die Wettkampfkarte wird zum
Zeichen des Einverständnisses oder der Kenntnisnahme von
beiden Mannschaftsführungen abgezeichnet. Besondere
Vorkommnisse oder ein Protest (siehe 8.5) werden vermerkt und
kurz begründet. Die Wettkampfkarte wird von der
Mannschaftsführung der Heimmannschaft spätestens drei Tage
nach dem Wettkampftag verschickt; die Vorabmeldung erfolgt
unverzüglich nach dem Wettkampf über E-Mail, Fax oder
Telefon. Empfänger ist in beiden Fällen der Sportwart oder
die Sportwartin des KBV NRW.
•8.2 Nach jedem Wettkampftag wird vom Sportwart oder
der Sportwartin des KBV NRW eine Tabelle erstellt und den
angeschlossenen Vereinen zugeschickt.
•8.3 Gesiegt hat die Mannschaft, deren Vorsprung
mindestens einen Spielpunkt (Schött oder Schuss) beträgt. Ist
die Anzahl der Würfe beider Mannschaften gleich und ergibt
die Entfernung zwischen den beiden letzten Würfen jeder
Mannschaft weniger als 150 Schritte beiden Herren oder
weniger als 100 Schritte bei den Damen, endet der Wettkampf
unentschieden. Die siegreiche Mannschaft erhält zwei
Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft zwei Minuspunkte. Bei
einem Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt.
•8.4 Tritt eine Mannschaft einschließlich der
Reservespieler oder - spielerinnen nicht oder nicht
vollzählig an, beendet sie den Wettkampf nicht vollzählig
oder verspätet sie sich ohne wichtigen Grund um mehr als 30
Minuten, so hat sie den Wettkampf mit 0 : 6 verloren. Ein
wichtiger Grund ist nachgewiesene Höhere Gewalt. Dazu gehören
Straßenverhältnisse, ein Unfall oder eine Panne bei der
Anreise o. a. m. Mit 0 : 6 ist auch jedes Spiel verloren, an
dem nicht spielberechtigte Spieler oder Spielerinnen (siehe
3.6) teilgenommen haben.
•8.5 Streitfälle und Proteste, die nicht von den
Mannschaftsführungen oder den betroffenen Vereinsführungen
beigelegt werden können, werden vom Vorstand des KBV NRW auf
Vorschlag des Sportwartes oder der Sportwartin mit einfacher
Mehrheit endgültig entschieden.
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•9.0 Schlussbestimmung
•9.1 Diese Wettkampfbestimmungen sind für alle
Wettkämpfe verbindlich. Sie können nicht durch Vereinbarungen
zwischen Mitgliedsvereinen ganz oder teilweise aufgehoben,
ergänzt oder verändert werden.
•9.2 Diese Wettkampfbestimmungen wurden im November
1984 aufgestellt. Sie wurden im März 1987 an die
Wettkampfregeln des Friesischen Klootschießerverbandes (FKV)
vom Juni 1982 angeglichen, im August 1990, im August 1991, im
März 1992, im März 1999, im April 2000 und im Januar 2002
sowie nach Änderung der Wettkampfregeln des FKV im
März/September 2004 erneut überarbeitet und ergänzt. Im Juni
2005 wurde die Wiedereinführung der Spielpunkt-Regelung
(Schött oder Schuß) wieder eingearbeitet. Im September 2006
wurde die Zahl der festgesetzten Werfer der 1. Mannschaft auf
2 WerferInnen reduziert und die Auslosung für Beginn mit
Kunststoff- oder Gummikugel hinzugefügt. Sie ersetzen alle
bisherigen Wettkampfbestimmungen.
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•Klootschießer- und Boßelverband Nordrhein-Westfalen
e.V.
•Der Vorstand
•Düsseldorf, im September 2008
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